Landgericht Lübeck bestätigt Schutz des Hafenbetriebs vor Blockadeaktionen

Teilurteil untersagt vergleichbare Störungen am Terminal Schlutup – Schadensersatzanspruch der LHG dem Grunde nach bestätigt Das Landgericht Lübeck hat in einem Rechtsstreit der Lübecker Hafen-Gesellschaft (LHG) gegen Greenpeace e.V. und zehn weitere Beteiligte einer Blockadeaktion am Terminal Schlutup ein Teilurteil gefällt. Danach müssen die Beklagten vergleichbare Beeinträchtigungen des Terminalbetriebs künftig Weiterlesen