Die chaotische Reise der Großtransformatoren über den Lübecker Hafen zum neuen Umspannwerk in Stockelsdorf hat ein Nachspiel: Gegen die Reederei läuft ein Verfahren. Beim Umschlag am Hafenterminal in Lübeck gab es mehrere Verstöße.

Ihr pannenreicher Weg hatte für viel Aufsehen gesorgt:

Im Mai sorgte ein technischer Defekt an einer Zugmaschine für einen Stopp der Trafos und eine Blockade auf der L181 in Sereetz.

Nun stellt sich heraus: Dieser Transport hätte gar nicht stattfinden dürfen. Die Polizei ermittelt gegen die Reederei wegen mehrerer Verstöße.

Reederei hielt sich nicht an Vorschriften

Beamte des Wasserschutzpolizeireviers Lübeck hatten im Mai den Umschlag der zwei Großtransformatoren mit einem Gewicht von jeweils rund 280 Tonnen am Lehmannkai in Lübeck begleitet. Dabei seien mehrere Verstöße gegen geltende Vorschriften festgestellt worden, berichtet Polizeisprecher Philipp Jagelle.

Erstens: Bei dem Einsatz sei ein Schwerlastkran mit einem Gesamtgewicht von etwa 750 Tonnen verwendet worden. „Die Gesamtbelastung pro Hub – inklusive Kran, Anschlagmitteln und Transformatoren – betrug rund 1000 Tonnen. Damit wurde die übliche Belastungsgrenze der Hafenanlage spürbar überschritten.“

Dafür hätte eine Genehmigung der Hafenbehörde vorliegen müssen, diese gab es jedoch nicht. Nur aufgrund des stürmischen Wetters sei der Umschlag trotz fehlender Unterlagen unter besonderer Beobachtung fortgesetzt worden, erklärt Jagelle.

Zweitens: Die mit Druckgas gefüllten Transformatoren hätten als Gefahrgut eingestuft werden müssen. Doch für den Seetransport fehlten die vorgeschriebenen Beförderungspapiere, so der Polizeisprecher.

„Der Kapitän des Stückgutschiffes konnte diese nicht vorweisen, da er laut eigener Aussage vom Auftraggeber nicht über die Gefahrguteigenschaft informiert worden war.“ Für diesen Verstoß sei ein Verwarngeld verhängt worden.

Gefahrgut war nicht angemeldet

Drittens: Weil der Auftraggeber die notwendigen Gefahrgut-Dokumente für den Seetransport nicht ausgestellt hatte, sei gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden. Jagelle: „Auch wurde das Einbringen des Gefahrgutes in den Lübecker Hafen nicht ordnungsgemäß bei der Hafenbehörde angemeldet, was ein weiteres Verfahren gegen den Reeder beziehungsweise Agenten zur Folge hatte.“

Um die Sicherheit im Lübecker Hafenbetrieb zu gewährleisten, sei die Einhaltung aller Vorschriften beim Umschlag von Gefahrgut von hoher Bedeutung, betont der Polizeisprecher. „Verstöße gegen Genehmigungspflichten und Gefahrgutvorschriften werden konsequent verfolgt.“

Quelle: LN online,