3G-Regel ab Mittwoch, den 24.11.2021, gilt nicht auf den Fähren des Stadtverkehrs Lübecks

Nach Aussagen des Deutschen-Fähr-Verbandes e.V. ist die 3G-Regel im ÖPNV nicht auf offenen Fähren anzuwenden. Insofern unterliegt die Überfahrt über die Trave mit den Fähren des Stadtverkehrs Lübeck keiner 3G-Regelung. Auch wenn keine verpflichtende Regelung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht, empfehlen wir das Tragen einer Maske, wenn Abstände aufgrund von Personenansammlungen nicht uneingeschränkt eingehalten werden können. Sie schützen damit sich und andere. Bis neuere Erkenntnisse vorliegen, wird auf den Fähren des Stadtverkehr Lübecks keine Kontrolle in Bezug auf die 3G-Regelungen stattfinden.

 

Quelle: PM/Stadtverkehr


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