Hansestadt Lübeck macht sich für zukunftsgerechte Infrastruktur für den Schienenverkehr und die Erreichbarkeit des Port of Lübeck stark
Durch die Vielzahl zukünftiger Bau- und Sanierungstätigkeiten der Deutschen Bahn im Zuge der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) entstehen in den kommenden Jahren neben Chancen auf eine bessere Schienenanbindung auch diverse Herausforderungen für die Hansestadt Lübeck. Denn vielfach gehen die von der DB InfraGO AG avisierten Ausbauvorhaben noch nicht weit genug oder berücksichtigen nicht im erforderlichen Umfang die Interessen der Region und der Hansestadt Lübeck. Daher macht sich die Stadtverwaltung seit Monaten auf mehreren Ebenen bei DB, Bund und Land für ihre Interessen stark.
Probleme für den Port of Lübeck im Zuge der Generalsanierung Lübeck – Hamburg
Bisherige Planungen der DB InfraGO AG sehen eine Generalsanierung der Strecke Lübeck – Hamburg mit fünfmonatiger Vollsperrung bis Ende 2027 sowie eine Sanierung und einen Ausbau der Strecke Lübeck – Bad Kleinen mit Vollsperrung von Anfang 2026 bis Ende 2027 vor. Die gleichzeitige Ausführung dieser Sanierungsprojekte führt aus Sicht der Hansestadt zu erheblichen Problemen und Herausforderungen bei der schienenseitigen Anbindung des Port of Lübeck: Die einzige dann noch zur Verfügung stehende Eisenbahnanbindung über Büchen stellt in ihrer aktuellen Ausstattung keine hinreichenden Ausweichalternative dar.
„Es muss unbedingt gewährleistet sein, dass der Port of Lübeck leistungsfähig angebunden bleibt“, macht Bausenatorin Joanna Hagen ihren Standpunkt deutlich. So fordert die Hansestadt Lübeck schon seit Jahren neben dem Ausbau der Strecke Lübeck – Büchen – Lüneburg auch den Ausbau der Strecke Lübeck – Bad Kleinen als leistungsfähiger Ostkorridor für die Lübecker Häfen inklusive Elektrifizierung, Einrichtung von Doppelspurinseln und Bau der Verbindungskurve bei Bad Kleinen.
Die zurzeit nur eingleisige und unelektrifizierte Strecke Lübeck – Büchen, über die im Falle einer gleichzeitigen Sperrung der Strecken nach Hamburg und Bad Kleinen sämtliche Güterverkehre sowie eventuell umgeleitete Personenverkehre abgewickelt werden müssten, ist nach Kenntnislage der Hansestadt kein adäquater Ersatz: Denn die Büchener Strecke ist im Hinblick auf Kapazitäten, Zuglängen- und -gewicht gegebenenfalls gar nicht für den Schienengüterfernverkehr geeignet.
„Die Hansestadt Lübeck hat daher gegenüber Bund und Land bereits mehrfach ihren Standpunkt klargemacht, die Generalsanierung der Strecke Lübeck – Hamburg zu verschieben, bis die Strecken Lübeck – Büchen – Lüneburg und Lübeck – Bad Kleinen eine Leistungsfähigkeit aufweisen, mit der Güterzüge vertretbar umgeleitet werden können. Ansonsten sind die wirtschaftlichen Folgen für den Standort Lübeck nicht vertretbar“, unterstreicht Bausenatorin Hagen weiter.
Guido Kaschel, Leiter der Lübecker Port Authority (LPA) ergänzt: „Zur besonderen Bedeutung einer dringend benötigten Kapazitätsausweitung der Schiene in und um Lübeck hat die LPA bereits 2022 ein entsprechendes Verkehrswendepapier verfasst. Wir erwarten, dass die Deutsche Bahn ihre im Zuge der FBQ-Hinterlandanbindung geplanten Ausbauten und Sanierungen so ausführt, dass die schienenseitige Anbindung des Lübecker Hafens an die europäischen Schienengüterverkehrsnetze so verbessert wird, dass diese eine Qualität aufweist, die der Bedeutung und Entwicklung des Port of Lübeck gerecht wird.“
Gewährleistung von zuverlässigem Schienenersatzverkehr (SEV)
Gleichzeitig soll gemeinsam mit der NAH.SH dafür Sorge getragen werden, dass es zur Zeit der Streckensperrungen nicht zu einem massiven Umstieg vom Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Motorisierten Individualverkehr (MIV) kommt. Entsprechend müssen via Büchen nach Möglichkeit auch hinreichende Kapazitäten für den SPNV geschaffen und gleichzeitig der Schienenersatzverkehr (SEV) so ausgestaltet werden, dass dieser sich durch Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit für den Fahrgast auszeichnet.
„Die chaotischen Zustände beim Ersatzverkehr auf den Strecken nach Travemünde, Hamburg und Neustadt im September 2023 dürfen sich nach Ansicht der Hansestadt Lübeck so nicht wiederholen“, unterstreicht Lübecks Verkehrswendebeauftragter Michael Stödter. Ebenso müssen im Sinne der Verkehrssicherheit dringend ausreichende Bus-Kapazitäten vorgehalten werden, um die Beförderung stehender Fahrgäste auf der Autobahn mit mehr als 60 km/h künftig zu vermeiden.
Klare Erwartungshaltung an die DB InfraGO AG
Die Hansestadt Lübeck hat mit dem Blick auf den Personen- und Güterverkehr eine ganz klare Erwartungshaltung an die DB InfraGO AG: „Die aufwändigen und mit vielen Einschränkungen verbundenen Bautätigkeiten der DB müssen zu einer deutlich verbesserten, zukunftskompatiblen Infrastruktur führen, sodass nicht bereits in wenigen Jahren erneute Sperrungen notwendig werden“, betont Bausenatorin Hagen.
Die Stadt hat daher in diversen Schreiben und Gesprächen der letzten Monate mit Vertreter:innen von DB, Bund und Land klar vertreten, dass beispielsweise die Viergleisigkeit im Nordzulauf des Lübecker Hauptbahnhofs (Abschnitt Lübeck Hbf – Abzw. Waldhalle) oder auch die Anbindung der sogenannten Bäderbahn zwingend im Zuge der FBQ-Planungen der DB mitzudenken ist und, dass ein leistungsfähiger Ostkorridor über Bad Kleinen sowie ein Ausbau Lübeck – Büchen – Lüneburg noch vor der Generalsanierung Hamburg – Lübeck fertig gestellt sein müssen. Gleichzeitig macht die Hansestadt Lübeck darauf aufmerksam, dass ein schnelles Durchlaufen der nötigen Planfeststellungsverfahren der DB InfraGO AG nur im guten regionalen Konsens funktionieren wird.
Quelle: PM Hansestadt Lübeck