Noch bis Mittwoch spielen Bundespolizei, das BSH und die Reederei TT-Line Bedrohungs-Szenarien durch
„Lebensbedrohliche Einsatzlage unter realistischen Bedingungen“: Das ist, militärisch knapp formuliert, der Rahmen, innerhalb dessen seit Montag verschiedene deutsche Sicher-heitseinrichtungen in der Lübecker Bucht gemeinsam noch bis zum 21. Oktober üben, und zwar unter den erschwerenden Rahmenbedingen der Corona-Pandemie.
(Dient in diesem Jahr als reale Übungsplattform: Die 2001 gebaute TT-Line-Fähre „Nils Holgersson“)
Zur Wirklichkeitsbezogenheit der Übung trug dabei auch entscheidend bei, dass es gelang, als „Übungsobjekt“ auf eine moderne RoPax-Fähre zurückgreifen zu können. Dabei handelt es sich um die 2001 gebaute „Nils Holgersson“ (IMO 9217230) der Reederei TT-Line. Das knapp 191 Meter lange und rund 29,5 Meter breite Schiff verkehrt normalerweise im Wechselverkehr zwischen Norddeutschland und Schweden, und zwar über die Häfen Lübeck, Rostock und Trelleborg. Die Einbindung der Besatzungen der Schiffe von Privatreedereien ist immer ein integ-raler Bestandteil der Übungen. Denn die Crews sind in einem Ernstfall sowohl Betroffene als auch die ersten Kontaktpunkte für die alarmierten staatlichen Sicherheitskräfte. Zu den weiteren Beteiligten der aktuell laufenden Übung gehören in diesem Jahr wieder die Bundespolizei (BPOL) und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Die Bundespolizei, deren maritime Komponente von Neustadt ausgeführt wird, steuerte zu der See-Übung auch Spezialisten der GSG 9 bei. Diese Einheit wurde im Jahr 1972 unter dem Eindruck der verschiedenen Terroraktivitäten der ehemaligen „RAF“ (Rote Armee Fraktion) in der (alten) Bundesrepublik gegründet. Heute handelt es sich dabei um eine Spezialeinheit der Bundespolizei zur Bekämpfung von Schwerst- und Gewaltkriminalität sowie Terrorismus. Ihre Hauptstandorte sind Sankt Augustin-Hangelar und Berlin.
(Nimmt erstmals an der Übung teil: Das neue Einsatzboot „Bamberg“ (BP 82))
Im Rahmen der diesjährigen nationalen maritimen Sicherheitsübung auf See nehmen erstmals auch das neuen Einsatzboot „Bamberg“ (BP 82) und die 2002 gebaute „Bad Bramstedt“ (BP 24) teil. Darüber hinaus kommen die für maritime Einsatzlagen besonders vorgerüsteten Hubschrauber der Bundespolizei-Fliegerstaffel Fuhlendorf zum Einsatz. Das BSH mit Stammsitz in Hamburg und Rostock wird seit Jahr und Tag deshalb besonders in diese Übung mit einbezogen, weil es „über das Fachwissen, die Erfahrung, die Kontakte und die finanziellen Mittel verfügt, um als Schnittstelle zwischen Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern und der maritimen Wirtschaft zu agieren“, betont BSH-Präsidentin Dr. Karin Kammann-Klippstein. Ziel der diesjährigen gemeinsamen Übung von BPOL und BSH ist es, „das Zusammenspiel in einer lebensbedrohlichen Einsatzlage unter realistischen Bedingungen zu trainieren und Verbesserungspotenziale zu identifizieren“. Als Übungsgebiet eignet sich dabei die Lübecker Bucht nach Überzeugung der verschiedenen Partner wieder geradezu ideal. Darüber hinaus führe dieses Einsatzgebiet auch nicht zu Beeinträchtigungen des nationalen und internationalen Seeverkehrs. Die Grundlage für die nach BSH-Darstellung „einzigartige behördenübergreifende Übung“ ist dabei das internationale Abkommen „ISPS“ („Internationaler Code für die Gefahrenabwehr an Bord von Schiffen und in Hafenanlagen“). Er existiert seit dem 1. Juli 2004 und ist die Antwort der internationalen Staatengemeinschaft auf die verheerenden Terroranschläge vom 11. September 2001, unter anderem in New York. Der ISPS-Code spielt für die internationale maritime Wirtschaft eine herausragende Rolle. Es geht dabei nicht nur um einen verbesserten Schutz für die Schifffahrt auf hoher See vor den Gefahren des Terrorismus, sondern auch um einen optimalen Schutz von Hafenanlagen. Als maritimer Bundesoberbe-hörde obliegt dem BSH die Umsetzung dieser ISPS-Vorgaben. Eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der BPOL und dem BSH aus dem Jahr 2016 bildet dabei die Grundlage für die Zu-sammenarbeit. Dazu gehören auch die verschiedenen praktischen Übungen zur maritimen Gefahrenabwehr.
Quelle: THB/Täglicher Hafenbericht Eckhard Arndt