Die Saison der Bootstouren in Lübeck hat begonnen, aber Unternehmer Ralf Quandt kann nur zwei bis drei seiner sieben Boote einsetzen, aufgrund einer übermäßigen Bürokratie.
Seit Jahrzehnten betreibt Familie Quandt Personenschifffahrt in und um Lübeck, und die Nachfrage ist nach wie vor hoch. Viele Reisegruppen möchten eine Bootsfahrt rund um die Altstadtinsel unternehmen. Auch Ausflugsfahrten nach Dassow oder Berkenthin sind sehr gefragt.

(„Ich habe sieben Fahrgastschiffe, kann aber nur maximal drei der Schiffe nutzen“, sagt Ralf Quandt, Inhaber der Quandt-Linie in Lübeck. Foto: Lutz Roeßler)
Dennoch liegen die meisten Boote von Ralf Quandt ungenutzt am Steg, obwohl sie technisch einwandfrei sind, versichert und regelmäßig geprüft werden. Der Engpass liegt beim Personal, obwohl es viele ehemalige Seeleute in Lübeck gibt, die gerne aushelfen würden. Leider dürfen sie das nicht.
Ein Beispiel, das Quandt nennt, ist ein Kapitän, der große Schiffe über die Weltmeere gesteuert hat, aber nun nicht mehr die kleinen Barkassen in der Altstadtinsel-Region fahren darf. In Hamburg ist die Situation anders: Dort könnten erfahrene Kapitäne Hafenrundfahrten übernehmen, da es sich um eine Seewasserstraße handelt.
In Lübeck gibt es unsichtbare Barrieren durch Brücken wie die Hubbrücke, die Drehbrücke und die Eutiner Eisenbahnbrücke. Diese markieren das Ende der Seewasserstraße. Im Gegensatz dazu ist der Elbe-Lübeck-Kanal eine Binnenwasserstraße, für die eine andere Ausbildung erforderlich ist, was erfahrene Bewerber vor neue Hürden stellt.
Ralf Quandt kämpft seit Jahren gegen deutsche und europäische Vorschriften. Er hat sogar mit einem Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium gesprochen. Sein Vorschlag, ein „Revier-Patent“ einzuführen, wurde bisher nicht umgesetzt. Der Unternehmer befürchtet, dass eine neue europäische Richtlinie die Situation weiter verschärfen könnte.
Im Original-Ton hören Sie einen Auszug aus einem Gespräch von Harald Denckmann mit Ralf Quandt: