Die Küstenwache fordert von TT-Line ein Bußgeld in Höhe von 1,2 Millionen SEK (rund 107.000 EUR) wegen der Ölverschmutzung nach dem Auflaufen der Marco Polo im vergangenen Herbst.
Die Behörde hat TT-Line im Zusammenhang mit dem Öl, das von der Fähre Marco Polo des Unternehmens im Oktober letzten Jahres in der Pukavik-Bucht ausgelaufen ist, eine Gewässerschutzabgabe in Aussicht gestellt. Dies teilt die Küstenwache in einer Pressemitteilung mit.
Nach einer Ölverschmutzung hat die Küstenwache mehrere Aufgaben und Pflichten, darunter die Untersuchung und Entscheidung über die Verwaltungsgebühr für Wasserverschmutzung gemäß dem Gesetz über Maßnahmen gegen die Verschmutzung durch Schiffe. Sobald die Küstenwache ihre Erwägungen übermittelt hat, hat das Schifffahrtsunternehmen die Möglichkeit, sich dazu zu äußern, bevor später eine Entscheidung getroffen wird.
Der Umfang der Einleitung wirkt sich auf die Gebühr aus
Die Gewässerschutzabgabe wird auf der Grundlage des Umfangs der Einleitungen und der Bruttoraumzahl des Schiffes berechnet. Die Berechnungsgrundlage in diesem Fall ist die Bruttoraumzahl der Marco Polo von 15.955 und die Menge des eingeleiteten Öls, die 60.000 Liter beträgt. Nach Angaben der Küstenwache beläuft sich die Gebühr auf 1,2 Millionen SEK.
Folgearbeiten gehen weiter
Die Küstenwache arbeitet weiter an der Zusammenstellung der Kosten, die der Behörde im Zusammenhang mit der Umweltrettungsaktion entstanden sind, heißt es in der Pressemitteilung. Nach dem Schifffahrtsgesetz ist der Eigner für die Kosten der Umweltrettung verantwortlich. Die Höhe der Entschädigung wird gemäß der Gebührenverordnung berechnet und in Absprache mit der nationalen Finanzverwaltungsbehörde festgelegt. Dabei werden auch die international und innerhalb der EU geltenden Grundsätze und Praktiken beachtet.
Neben der Berechnung und Entscheidung über die Gebühren für die Wasserverschmutzung muss die Küstenwache nach einer Ölverschmutzung Umweltrettungsmaßnahmen durchführen und anschließend eine Entschädigung dafür fordern. Die Behörde muss auch Ermittlungen durchführen und bei der Voruntersuchung und Verfolgung von Einleitungsdelikten helfen, wobei sie in einigen Fällen auch die Vorauszahlung von Tagesstrafen übernimmt.
Quelle: Sjöfartstidningen