Im Vorwerker Hafen liegt nach wie vor der Bulker NIKOLAOS GS, beladen mit Weizen für Afrika.

Das Beladen ist beendet, das Schiff könnte auslaufen, darf es aber nicht. Die NIKOLAOS GS wurde einer Hafenstaatkontrolle unterzogen.

Die Hafenstaatkontrolle dient der übergeordneten Kontrolle von Schiffen, die in den Häfen der Unterzeichnerstaaten durchgeführt wird. Außer dem technischen Zustand der Schiffe wird auch die Einhaltung des Seearbeitsübereinkommens kontrolliert und der Bereich Ermüdung und Übermüdung von Seeleuten (Seafarer Fatigue) ebenfalls erfasst. Zur rechtssicheren Beschreibung festgestellter Mängel am Schiffszustand sowie bzgl. der Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord wird eine „List of Paris MoU deficiency codes“ verwendet – eine Art „technischer Diagnose-Code“. In deutschen Häfen führt die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr die Hafenstaatkontrolle (auf englisch: Port State Control, kurz: PSC) durch.

Auf der NIKOLAOS GS gab es einige Beanstandungen, sodass ein Auslaufverbot verhängt wurde. Die Mängel müssen beseitigt werden, erst dann kommt die BG-Verkehr zur Nachkontrolle und kann das Auslaufen genehmigen.

Weil der ATR-Landhandel den Kai für Binnenschiffe benötigt, wurde der Bulker am Dienstagmittag von den Schleppern ARGUS und SATURNUS hinüber zum Liegeplatz VH 1 verholt.


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