Am 8. Juli berichteten wir über das Thema Landstrom im Hafen. Der Inhalt bezieht sich auf den Bericht „Lübeck verabschiedet sich vom Landstrom für Schiffe“ aus den Lübecker Nachrichten vom selben Datum.
Da der Lübecker Hafenrundschau andere Informationen zu diesem Thema vorliegen und der Titel dieses Berichtes aus den LN etwas irreführend ist, haben wir bei der Lübeck Port Authority (LPA) um eine Darstellung der aktuellen Sachlage und der Planungen gebeten.
Wir veröffentlichen die Stellungnahme der LPA im Originaltext:
In 2008 wurde am Vorwerker Hafen eine Landstromanlage errichtet, weil ein Kunde des Hafens Lübeck explizit diese Anlage bestellt hat. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde danach keine weitere Anlage gebaut. Die Bestandsanlage am Vorwerker Hafen ist Eigentum der Stadtwerke Lübeck und konnte bisher nicht wirtschaftlich betrieben werden. Sie ist nach Kenntnis der LPA derzeit wieder funktionstüchtig.
Die Nutzung von Landstrom ist grundsätzlich sinnvoll, wenn die Rahmenbedingungen gegeben sind. Das heißt, dass
1) die Schiffseigentümer/Reeder an ihren Schiffen die Möglichkeit von Landstromanschlüssen vorhalten müssen (das ist bei den Bestandsschiffen nicht gegeben) und
2) das die Schiffseigentümer/Reeder den Landstrom auch verwenden.
Beide Rahmenbedingungen hängen direkt von wirtschaftlichen Aspekten ab.
Derzeit arbeitet die LPA an einer Landstromversorgung von zwei Schiffsanlegern am Skandinavienkai, weil zwei Schiffseigentümer/Reeder explizit eine Stromversorgung ihrer neuen Schiffe angefragt haben.
Parallel arbeiten die deutschen Küstenländer gemeinsam an einer Anpassung der EEG-Umlage für Landstrom, um die wirtschaftliche Attraktivität von Landstrom deutlich zu verbessern.
Bis 2023 werden voraussichtlich zwei Anleger am Skandinavienkai mit einer Landstromversorgung ausgerüstet. Optional könnten am Skandinavienkai zwei weitere Anleger vor dem Hintergrund der bestehenden Netzkapazitäten bis 2030 ausgerüstet werden. Zudem wären bis 2030 im Bereich Dänischburg/Siems-Schlutup drei weitere Landstromanschlüsse potenziell einzukalkulieren bzw. sind die bei der LPA im Blickfeld. Alle Anleger bedienen quasi Linienverkehre, was ebenfalls eine Grundvoraussetzung für die Etablierung von einer Landstromversorgung ist. In Lübeck handelt es sich also ausschließlich um Frachtverkehre und nicht vornehmlich wie in den Diskussionen immer wieder angeführt, um die Kreuzschifffahrt der Häfen Hamburg, Rostock oder Kiel.
Laut Kenntnis der LPA gibt es derzeit mindestens zwei Förderprogramme für Landstromversorgung; auf Europäischer Ebene über CEF/MoS und auf Bundesebene. Die LPA hat mit einem Projektteam derzeit einen laufenden Förderantrag bei der EU im CEF Call 2019 (Projektname: Upgrade of the core Baltic maritime link Helsinki-Lübeck – phase 2 (MoS Hansalink 2), Antrag Nr. 28976409; Landstromversorgung von zwei Anlegern am Skandinavienkai). Dieser Förderantrag wurde gerade positiv von der EU-Kommission beschieden (!). Hinsichtlich der Bundesförderung ist die LPA in enger Abstimmung mit der Landesregierung, um weitere Fördermittel einzuwerben. Es wird eine kumulierte Förderung angestrebt, das heißt, eine finanzielle Förderung der Landstromanlage durch zwei Förderprogramme.
Quelle: Lübeck Port Authority