Eigentlich wollte die „Nikolaos GS“ im Lübecker Hafen nur Weizen laden. Doch dann durfte der große Frachter 20 Tage lang nicht auslaufen. Die Hafenstaatenkontrolleure der Berufsgenossenschaft hatten etwas dagegen.
(Die Kontrolleure waren mit der „Nikolaos GS“ nicht zufrieden. Deshalb durfte das Frachtschiff fast drei Wochen nicht auslaufen.)
Die Notausstiege blockiert, die WCs und die Kombüse dreckig, dazu Mängel bei der Brandschutzsicherheitsübung – die Experten der Berufsgenossenschaft hatten auf dem 169 Meter langen Massengutfrachter „Nikolaos GS“ viel zu bemängeln. Deshalb legte sie das aus Irland kommende Schiff kurzerhand an die Kette. 20 Tage lang durfte das Schiff, das nach LN-Informationen im Lübecker Hafen Weizen laden sollte, nicht auslaufen. Inzwischen hat es die Hansestadt aber verlassen: In der Nacht zu Donnerstag legte es mit Ziel Westafrika ab.
„Angemessene Sanktion“ wegen vieler Mängel
Fälle dieser Art sind selbst für den erfahrenen Verkehrsexperten der Berufsgenossenschaft (BG), Dienststelle Schiffssicherheit, Christian Bubenzer, ungewöhnlich. „Bei Schiffen mit so vielen Mängeln ist eine Festhaltung die angemessene Sanktion“, sagt Bubenzer. Grundlage für eine solche Festhalteverfügung, die der Kapitän schriftlich von der BG bekommt, ist eine vorherige Kontrolle durch sogenannte Schiffsbesichtiger, die Hafenstaatenkontrolleure. „Ein Schiff darf dann solange nicht auslaufen, bis die Mängel beseitigt worden sind“, so der BG-Mann.
Frachtschiff wurde 20 Tage lang an die Kette gelegt
„Ob die Mängel tatsächlich beseitigt worden sind, kontrollieren wir bei einer Nachbesichtigung“, erklärt Bubenzer. Diese ist mittlerweile erfolgt. Am Mittwochabend hat der unter der Flagge der Marshall Inseln im mittleren Ozeanien fahrende Frachter eines griechischen Betreibers mit Charterer im schweizerischen Genf den Lübecker Hafen wieder verlassen. Das Schiff wurde bereits am 27. August festgehalten. „Wir haben bei dem Schiff eine ungewöhnlich hohe Zahl von Mängeln festgestellt, nämlich insgesamt 68“, so Bubenzer.
Unter anderem habe es Mängel im Bereich des Brandschutzes an Feuertüren, Feuerklappen und Isolierungen im Maschinenraum gegeben. Ferner bei der Hygiene und der Sauberkeit der sanitären Einrichtungen, der Kombüse und der Proviantlast, also dort, wo das Essen für die Besatzung aufbewahrt wird. „Die Notausstiege der Bordkräne waren blockiert, es gab Mängel bei der Brandschutzssicherheitsübung“, erklärt der Experte der BG. „Eine solch lange Liste von Mängeln ist sehr ungewöhnlich, auch dass eine Reederei 20 Tage braucht, um alle Mängel abzustellen und dass ein Schiff so lange festgehalten werden muss“, so Bubenzer.
Stadtsprecher: Nichts Außergewöhnliches
Bei einer Festhaltung werden auch die Wasserschutzpolizei und die Hafenbehörde informiert. „Es kommt immer wieder vor, dass in den Häfen Schiffe aufgrund von verschiedensten Gründen festgehalten werden. Das ist nichts Außergewöhnliches“, sagt Lübecks stellvertretender Stadtsprecher, Hansjörg Wittern. Der festgehaltene Pott musste am 31. August auf eigene Kosten vom Anleger Vorwerker Hafen 6 zum Anleger Vorwerker Hafen 1 verholen, da der Anleger 6 anderweitig benötigt wurde, sagt Wittern.
Schärfste Sanktion: Banning
Was passiert eigentlich, wenn ein Schiff trotz Verbot ausläuft? Das könnte es, denn im Gegensatz zu früheren Zeiten wird es nicht angekettet. „Sollte ein Schiff trotz eines Auslaufverbotes rausfahren, was wir in den letzten zehn Jahren bei tausenden Kontrollen nur einmal erlebt haben, wird ein sogenanntes Banning ausgesprochen“, sagt Bubenzer. „Das ist dann die schärfste Sanktion gegen ein Schiff. Dem Reeder wird beim Banning untersagt, dass sein Schiff irgendeinen europäischen Häfen anläuft. Damit lässt sich ein Seeschiff faktisch nicht mehr wirtschaftlich betreiben“, so Bubenzer. Übrigens gibt es eine öffentlich zugängliche Datenbank der Europäischen Schifffahrtsagentur EMSA (THETIS – Inspections (europa.eu), die alle Mängel festgehaltener Schiffe enthält. Verheimlichen oder Vertuschen ist also komplett zwecklos.
Quelle:Rüdiger Jacob/LN
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