Die Vereinigung Lübecker Schiffsmakler und Schiffsagenten hat mit großem Erstaunen und Verwunderung die Entscheidung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt des WSV zum Thema Elbe-Lübeck-Kanal aufgenommen.

Die Zurückstellung der geplanten Ausbaumaßnahmen ist für uns unter sehr vielen Gesichtspunkten eine Fehlentscheidung und für den Hafen Lübeck negativ zu bewerten:

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist weiterhin gültig und Basis für die Entscheidung aller bisherigen durchgeführten und geplanten Maßnahmen.Eine verbesserte Nutzung des Kanals ist nur durch den Ausbau auf ökologisch und ökonomisch sinnvolle Maße erreichbar, damit eine neue Schiffsgeneration in Betrieb genommen werden kann.Eine Investition in neue Schiffe erfolgt aber nur, wennauch die Sicherheit der Rentabilität und Nutzbarkeit der Wasserstraßen inklusive Schleusen gegeben ist.

Die Anbindung an das Binnenwasserstraßennetz ist die Vorraussetzung des Status TENT-Hafen Lübeck im europäischen Netzwerk. Die Zurückstellung wird entsprechende Interessenten wie schon aktuell weiter davon abhalten, den Kanal zu nutzen.

Eine Verlagerung von Güterstömen erfolgt nur bei vorhandener und funktionierender zukunftsorientierter Infrastruktur. Gerade die Binnenschifffahrt ist eine im Vergleich zum Straßentransport umweltfreundliche Methode und sollte im Rahmen der Energie-und Verkehrswende eine gewichtige Rollespielen. Diese Chance wird vertan, wenn der Ausbau weiter verzögert oder sogar komplett gestoppt wird.

Regionalentwicklung, Verkehrsverlagerung und Wachstumspotential –all das wird durch diese Entscheidung aus unserer Sicht nachhaltig geschädigt.

 

Quelle: PM/VLSS


0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert