Der Eigentümer des in Travemünde gesunkenen Kutters „Dresden“ hat das Urteil wegen Gewässerverunreinigung akzeptiert. Er muss 2100 Euro Strafe zahlen. Aber damit dürfte die Sache für ihn nicht ausgestanden sein.

Wer den Prozess um die Gewässerverunreinigung durch den im Februar 2021 untergegangenen Fischkutter „Dresden“ verfolgen wollte, brauchte die Sicherheitskontrolle am Landgericht gar nicht erst zu passieren. Die für Donnerstag, 9 Uhr, angesetzte Verhandlung vor der III. Kleinen Strafkammer wurde aufgehoben. Kurzfristig hatte der Eigentümer des Schiffs, der gegen ein Amtsgerichts-Urteil vorgehen wollte, seinen Berufungsantrag zurückgenommen. Der Mann aus Baden-Württemberg muss jetzt 2100 Euro Strafe zahlen. Er muss aber dazu noch mit hohen zivilrechtlichen Forderungen rechnen.

Im Oktober des vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht Lübeck den 71-Jährigen aus Villingen-Schwenningen wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er ölverschmutztes Wasser aus dem Maschinenraum in das Vorschiff gepumpt und unsachgemäß weitere Altölmengen auf der „Dresden“ gelagert.

Ölsperre rings um die „Dresden“

Die 2100 Euro Strafe dürften schon bald die kleinste Sorge des Eigentümers sein. Seit November 2019 hatte das zu dieser Zeit schon löchrige und marode Schiff im Priwallhafen gelegen. Mehrmals forderte die Untere Wasserschutzbehörde der Stadt den Eigentümer auf, es zu sichern – ohne Erfolg. Auch die Aufforderung, das Schiff zu entfernen, brachte nichts. Schließlich übernahm es die Priwall-Hafenbetriebsgesellschaft, wenigstens neue Festmacherleinen und Fender anzubringen und eine Ölsperre rings um das Schiff zu legen.

Das dicke Ende kommt noch für den „Dresden“-Eigentümer

Diese Maßnahmen konnten 2021 das Sinken des Schiffs in einem Februarsturm nicht verhindern. Danach lag es mehr als ein halbes Jahr lang vor dem Priwall in sechs Meter Tiefe auf Grund. Bis die „Dresden“ nach fünfstündigen Bergungsarbeiten im Juli mit einem Schwimmkran gehoben, abtransportiert und endgültig abgewrackt wurde.

Das alles kostete viel Geld, mit Sicherheit ein Vielfaches dessen, was der Eigentümer jetzt als Strafe zahlen muss. Einen Betrag wollte André Aue, Geschäftsführer der Priwall-Hafen-Betriebsgesellschaft, den LN am Donnerstag nicht nennen. Aber dass auf den Eigentümer noch zivilrechtliche Forderungen zukommen, daran ließ Aue keinen Zweifel: „Gehen Sie davon aus, dass wir da weiter dran bleiben.“

„Dresden“-Eigentümer schon einmal verurteilt

Der Eigentümer ist übrigens kein unbeschriebenes Blatt. Schon 2020 hatte das Amtsgericht Oldenburg einen Strafbefehl in exakt gleicher Höhe – 2100 Euro – gegen ihn ausgesprochen. Im September 2019 hatte er ölhaltiges Bilgenwasser in den Neustädter Hafen gepumpt. Dort hatte sich ein großflächiger Ölfilm auf dem Wasser gebildet, der von der Feuerwehr bekämpft werden musste. Die Lübecker Hafenbehörde sprach im April 2020 ein Einlaufverbot für die „Dresden“ aus, so dass sie in keinem öffentlichen Hafen der Stadt anlegen konnte.

 

 

Quelle: LN / Rüdiger Jacob und Hanno Kabel


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