Die Lübecker Hafenrundschau begleitete die DEKRA Claims Services GmbH Marine- & Cargo Survey bei einem sogenannten Mystery Check am Terminal Skandinavienkai. Ziel war die Besichtigung der kranbaren Auflieger von LKW WALTER, die europaweit im Kombinierten Verkehr unterwegs sind. Bei den Checks wird kontrolliert, ob trotz der unterschiedlichen Verkehrswege (Straße, Schiene, Short-Sea) die Ladungssicherung korrekt sowie verkehrs- und transportsicher umgesetzt wird.

LKW WALTER ist die führende Transportorganisation im europäischen Komplettladungs-Verkehr auf der Straße und im Kombinierten Verkehr in ganz Europa sowie von und nach Russland, Zentralasien, dem Nahen Osten und Nordafrika. Mit mehr als 10.000 kranbaren Aufliegern – gemäß EN 12642 XL zertifiziert – ist sie zudem einer der größten Teilnehmer im europäischen Kombiverkehr. Am Skandinavienkai werden Trailer von und nach Schweden sowie Finnland umgeschlagen.

Volker Dührkoop, Havariekommissar der DEKRA Niederlassung Lübeck verschafft sich anhand der Frachtpapiere eine Übersicht, welche Ladung sich im Trailer befindet.

Sind Trailer verplombt, muss zunächst die verschlossene Plombe fotografiert werden, bevor sie per Zange geöffnet wird.

Nach der Kontrolle wird der Auflieger wieder geschlossen und mit einer neuen Plombe versehen. Auch das wird fotografiert und an LKW WALTER gemeldet.

Erstes Kontrollobjekt war ein Auflieger mit Papierrollen aus Schweden.

Die Begutachtung ergab eine korrekte Ladungssicherung – kreuzgezurrt.
Die Papierrollen sind mit einer Kombination aus Form- und Kraftschluss ausreichend gesichert.
Liegt ein Formschluss vor, nimmt die Ware so viel Platz ein, dass der gesamte Laderaum – ohne Leerräume nach vorne, zur Seite oder nach hinten – vollkommen ausgenutzt wird.

Bei Formschluss kann die Ladung nicht verrutschen. Falls notwendig, kann zusätzlich mit Gurten gesichert werden.

Durch Kraftschluss wird die Ladung auf den Boden gepresst. Dies geschieht durch die Vorspannung der Gurte. Insgesamt wird dadurch die Haftreibung zwischen Ladung und Fahrzeugboden vergrößert.
Die Ladung wurde in dem Fall so verstaut, dass die Lastverteilung korrekt ist. Damit wird den gültigen, gesetzlichen Achslastbeschränkungen Rechnung getragen.

Beim Zurren von Papierrollen wird seitlich ein Kantenschutz verwendet, um Schäden durch den Zurrgurt zu vermeiden.

 

Beim Mystery Check wurden an diesem Tag weitere Auflieger mit unterschiedlicher Ladung kontrolliert.

Auflieger mit Schnittholz, formschlüssig geladen:

Tierfutter auf Paletten:

Kartons mit Kanistern auf Paletten, formschlüssig und nach hinten ausreichend mit Gurten gezurrt:

Aufgrund der formschlüssigen Verladungen zur Seite und nach vorne ist keine weitere Ladungssicherung mittels Spanngurten erforderlich.

 

Auflieger beladen mit vier Fahrerkabinen:

Die Kabinen wurden auf Stahlgestellen verschraubt und diese mit Gurten ausreichend gesichert

Maschine für die Abfallwirtschaft:

Die diagonal verlaufende Verzurrung im Vordergrund wurde sicherheitshalber von Havariekommissar Volker Dührkoop nachträglich als zusätzliche Sicherung befestigt.

 

Treten bei Ladungssicherungskontrollen Mängel auf, werden diese vor Ort beseitigt, bevor ein Trailer seine weitere Reise antreten darf.
Über Kontrollen und eventuelle Mängel erhält LKW WALTER einen Report der DEKRA und kann mit ihren Auftraggebern Verbesserungsmaßnahmen einleiten.

 

Die korrekte Ladungssicherung
Ladungssicherung in Fahrzeugen ist im Rahmen der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Unversehrtheit des Fahrers und anderer Verkehrsteilnehmer, der Ladung und Umwelt gesetzlich vorgeschrieben und Gegenstand verschiedener nationaler und internationaler Vorschriften. Das zuständige Gesetz für die Sicherung von Ladung in Straßenfahrzeugen ist die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Technik der Ladungssicherung sowie Anforderungen an die zu verwendenden Ladungssicherungsmittel und Ladungssicherungshilfsmittel sind sowohl in nationalen Richtlinien (z. B. VDI) als auch europäischen Normen (EN-Normen – z.b. EN 12195) beschrieben. Die Verantwortung für die korrekte Ladungssicherung obliegt dem Verlader. Mitverantwortlich sind aber auch der Fahrer und der Halter des Fahrzeugs.

Das Fazit der durchgeführten Kontrolle an diesem Tag: Alles OK bei den Aufliegern.

 

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